HowTo: DRM entfernen

Ich habe heute auf superdeluxe eine neue Methode erfahren um Musik von DRM zu befreien. Dies geht heutzutage ganz einfach, unter anderem, mit einer kostenlosen Software (nur Windows) die sich DoubleTwist nennt welche von der Firma doubleTwist Ventures zum download angeboten wird.

Dass Jon Lech Johansen an doubleTwist Ventures beteiligt ist, wird spätestens daran ersichtlich, dass das Programm rechtmäßig im iTunes Store erworbene Songs on the fly in MP3 wandelt und sie somit von Apples digitaler Rechteverwaltung FairPlay befreit!

Na dann viel Spass beim Musik “rippen”!

Update (28.08.2008): Das Programm Tunebite (welches jedoch nicht kostenlos erhältlich ist) eignet sich auch ganz gut dazu. Damit lässt ich ganz Legal für Musik, Hörbücher und Videos, DRM Kopierschutz entfernen. Ein weiteres nützliches Programm dafür ist der No23 Recorder, dieses Tool eignet sich vor allem um Web-Radio aufzunehmen. Ein nützliches Web-Portal zum Thema digitale Musik, wäre mpex.net.

Rechtliche-Info: Was ist erlaubt? (http://www.netzwelt.de)

Wichtig ist beim Entfernen von DRM die rechtliche Seite, denn nur bei ganz bestimmten Verfahren bewegt sich der Freund freier Musik auf sicherem Terrain. Anwalt Alexander Wachs macht deutlich: “Mit dem Computer eine analoge Kopie des DRM-geschützten Liedes zu erstellen ist erlaubt, weil dabei kein wirksamer Kopierschutz im Sinne des Urheberrechtsgesetzes umgangen wird.”

Man spricht hierbei auch von der analogen Lücke, die bereits das Mitschneiden von Radio oder CD auf Kassette rechtlich unbedenklich machte. Beim Brennen der geschützten Titel auf eine CD und anschliessendem Rippen zum Aushebeln von DRM ist laut Wachs aber mehr zu beachten: “Hier müsste im Einzelfall in den Vertragsbedingungen geprüft werden, ob der Anbieter das Re-kodieren von Audio-CDs in MP3s eventuell verbietet.”

Ein entsprechender Hinweis findet sich jedoch beispielsweise bei Apple nicht. Laut iTunes Store darf der Benutzer die “[…] gekaufte Musik für den persönlichen Gebrauch auf eine beliebige Anzahl von CDs brennen”, von Folgeverpflichtungen ist keine Rede. Weiter heisst es in den Dienstleistungsbedingungen: “Eine CD, auf die Sie Produkte gebrannt haben, dürfen Sie in der gleichen Weise nutzen wie eine CD, die Sie im Geschäft gekauft haben, und zwar nach Massgabe des deutschen Urheberrechts.”

Quellen: